Allgemeine Geschäftsbedingungen der TOP COURIER OVERNIGHT EXPRESS

1. Die Berechnung der Aufträge erfolgt nach der jeweils gültigen Preisliste oder nach Einzelabsprache.
2. Standardmäßig werden alle Sendungen "frei Haus" verschickt. Verweigert der Empfänger einer "unfrei"-Sendung den Ausgleich der Frachtkosten, so werden diese dem Absender / Auftraggeber zzgl. einer Gebühr von 15,00 € in Rechnung gestellt.
3. Rechnungen sind 7 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Im Falle des Verzuges werden je angefangenem Monat 5% Verzugszinsen sowie für jede Mahnung 10,– € Kosten berechnet. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nicht zulässig, soweit es sich nicht um unbestrittene und rechtskräftige Forderungen handelt.
4. Der Auftragnehmer bestimmt Art und Weg des Transportes. Andere Transporteure oder Unternehmer können mit dem Transport der Sendung beauftragt werden.
5. Von der Annahme zur Beförderung ausgeschlossen sind Güter von besonderem Wert, wie Banknoten, Münzen, Briefmarken, ungefasste Edelsteine, Industriediamanten, lose Edelmetalle, Kunstwerke, übertragbare Handelspapiere usw., Waren, deren Beförderung besondere Einrichtungen erfordern, die durch ihre Beschaffenheit andere Waren beeinträchtigen und gefährden, die schnellem Verderb oder Fäulnis ausgesetzt sind, gefährliche Güter, nach der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, für die Dokumentations- oder Kennzeichnungspflicht vorgeschrieben sind. Ebenso Güter, die auch Bestandteil der Bestimmungen der IATA sind. Werden derartige Güter ohne besonderen Hinweis übergeben, so haftet der Auftraggeber auch ohne Verschulden für jeden daraus entstandenen Schaden. Die Inhaltserklärung des Auftraggebers ist für die TOP COURIER verbindlich.
6. Weiterhin vom Transport ausgeschlossen sind alle dem Beförderungsverbot nach § 2 des Postgesetzes unterliegenden Sendungen.
7. Jede Sendung muss handelsüblich sicher verpackt sein und mit einer entsprechenden Versandadresse versehen sein. Die Versandadresse muss ordnungsgemäß an der Sendung befestigt werden. Jede Sendung gilt als Einzelsendung. Sendungen, die nach Ermessen des Auftragnehmers unzulänglich verpackt sind, sind von der Beförderung ausgeschlossen.
8. Zustellung und Auslieferung von Sendungen erfolgt nur an den Empfänger oder den zur Annahme der Sendung berechtigten Beauftragten oder an sonstige Personen, von denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme berechtigt sind. Sollte eine Sendung falsch adressiert oder aus anderen Gründen unzustellbar sein, so wird der Auftragnehmer die Sendung an den Absender zu dessen Lasten zurück transportieren.
9. Ansprüche wegen etwaigem Verlust oder Beschädigung einer Sendung verjähren nach sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag des Versandes.
10. Der Auftragnehmer hat für die von ihm übernommenen Transporte eine Verkehrshaftungs-Versicherung abgeschlossen. Die Haftung des Auftragnehmers wird auf den Umfang dieser Versicherung beschränkt, sofern der Auftragnehmer nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet. Der Umfang des Versicherungsschutzes beträgt 8,33 Sonderziehungsrechte nach dem Versicherungsvertrag. Dies entspricht zur Zeit ca. 10,– € pro Kilogramm Rohgewicht des zu transportierenden Gutes. Dieser Versicherungsschutz gilt für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland. Für Beförderungen von und nach anderen Ländern beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers nach den gesetzlichen Bestimmungen wie z.B. CMR oder Warschauer Abkommen. Der Auftragnehmer bietet an, das zu transportierende Gut gegen gesonderte Berechnung auf Basis der Bestimmungen für die laufende Versicherung bis zu einer Höhe von maximal 250.000 € zu versichern. Die Prämie beträgt 5 Promille des versicherten Wertes. Die Versicherung ist für Sendungen von und nach allen Ländern mit Ausnahme der GUS-Staaten abschließbar. Für einige Länder kann die maximale Höhe des Versicherungsschutzes niedriger sein.
11. **Preisgestaltung und Zahlungsbedingungen**:
- Die Berechnung der Aufträge erfolgt gemäß der jeweils gültigen Preisliste oder nach individueller Absprache.
- Standardmäßig werden alle Sendungen "frei Haus" verschickt. Falls der Empfänger einer "unfrei" markierten Sendung die Frachtkosten verweigert, trägt der Absender zusätzlich eine Gebühr von 15,00 €.
- Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Bei Verzug werden 5% Verzugszinsen pro angefangenem Monat sowie 10,– € Mahnkosten pro Mahnung berechnet.
12. **Transport und Haftung**:
- Der Auftragnehmer bestimmt Art und Weg des Transportes und kann hierbei andere Transportunternehmen oder Unternehmer beauftragen.
- Von der Annahme zur Beförderung ausgeschlossen sind Güter von besonderem Wert sowie Sendungen, die dem Beförderungsverbot nach § 2 des Postgesetzes unterliegen.
- Sendungen müssen angemessen sicher verpackt sein. Unzureichend verpackte Sendungen werden von der Beförderung ausgeschlossen.
- Zustellung und Auslieferung erfolgen nur an berechtigte Empfänger. Unzustellbare Sendungen werden auf Kosten des Absenders zurücktransportiert.
13. **Haftungsbeschränkung und Versicherung**:
- Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung einer Sendung verjähren nach sechs Monaten.
- Der Auftragnehmer haftet gemäß seiner Verkehrshaftungs-Versicherung, es sei denn, er handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Zusätzlich kann das transportierte Gut gegen gesonderte Berechnung versichert werden.
14. **Sonstige Bestimmungen**:
- Sendungen des nationalen und internationalen OVERNIGHT-SERVICE werden nur gegen schriftliche Empfangsbestätigung ausgeliefert.
- Im Falle von Lieferverzögerungen, die durch höhere Gewalt bedingt sind, entfällt die Regelung zur Höhe der Frachtkosten.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter freizustellen, die über die Haftung des Auftragnehmers hinausgehen würden.
- Bei Schadenereignissen ist TOP COURIER unverzüglich zu informieren, und bestimmte Belege sind für die Weitergabe an die Versicherung erforderlich.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig, und es tritt eine entsprechende Bestimmung aus dem HGB bzw. der CMR in Kraft.
15. **Gerichtsstand und Zusätzliche Vereinbarungen**:
- Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers, sofern gesetzlich zulässig. Zusätzliche Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich auf dem Versandbeleg festgehalten werden.
*Düsseldorf, im Januar 2024*

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